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nach SGB V · Krankenkasse übernimmt die Kosten

Behandlungspflege –
Medizinische Fachpflege zu Hause

Unsere examinierten Pflegefachkräfte führen ärztliche Verordnungen fachgerecht und einfühlsam bei Ihnen zu Hause aus – vollständig von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse finanziert.

Grundlagen

Was ist Behandlungspflege?

Behandlungspflege – auch häusliche Krankenpflege genannt – umfasst alle Pflegemaßnahmen, die ein Arzt verordnet und die medizinisches Fachwissen erfordern. Sie ist gesetzlich im § 37 SGB V geregelt.

Ziel der Behandlungspflege ist es, Krankenhausaufenthalte zu vermeiden oder zu verkürzen sowie die häusliche Versorgung nach einem Krankenhausaufenthalt sicherzustellen. Der Arzt stellt dafür eine Verordnung aus.

Wichtig: Die Kosten der Behandlungspflege werden vollständig von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen – für Sie entstehen in der Regel keine Eigenkosten.

Krankenkasse übernimmt die Kosten

Sie brauchen lediglich eine ärztliche Verordnung. Wir kümmern uns um die Genehmigung durch Ihre Krankenkasse und die komplette Abrechnung.

Voraussetzungen auf einen Blick

  • Ärztliche Verordnung

    Ihr Hausarzt oder Facharzt stellt eine Verordnung für häusliche Krankenpflege aus (Muster 12).

  • Gesetzliche Krankenversicherung

    Sie sind Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV). Die Leistungen werden direkt mit der Kasse abgerechnet.

  • Häusliche Versorgung

    Die Pflege findet in Ihrer eigenen häuslichen Umgebung statt – wir kommen zu Ihnen.

  • Kein Pflegegrad erforderlich

    Behandlungspflege nach SGB V ist unabhängig von einem Pflegegrad – sie gilt für alle gesetzlich Versicherten.

Was wir übernehmen

Unsere Behandlungspflegeleistungen

Alle aufgeführten Leistungen werden auf ärztliche Verordnung hin durch unser examiniertes Pflegefachpersonal durchgeführt.

Vitalzeichen-Kontrolle

Regelmäßige Überwachung wichtiger Körperfunktionen zur Sicherheit und Früherkennung.

  • Blutdruckmessung
  • Blutzuckermessung
  • Pulsmessung & Temperatur

Insulintherapie

Fachgerechte Durchführung der Insulintherapie für Diabetiker – sicher und zuverlässig.

  • Subkutane Insulininjektionen
  • Bis zu 3× täglich
  • Dokumentation & Verlaufskontrolle

Medikamentengabe

Sichere Verabreichung verordneter Medikamente nach ärztlicher Anweisung.

  • Orale Medikamentengabe
  • Medikamentenrichten
  • Rezept- & Medikamentenbeschaffung

Wundversorgung

Professionelle Wundbehandlung – bei Bedarf durch unsere zertifizierten Wundtherapeuten.

  • Wundversorgung & Verbandswechsel
  • Dekubitusversorgung
  • Chronische Wunden & Ulcus

Kompressionstherapie

Fachgerechtes Anlegen von Kompressionsverbänden und -strümpfen bei venösen Erkrankungen.

  • Kompressionsstrümpfe anlegen
  • Wickeln & Verbandstechniken
  • Lymphödemversorgung

Beratung & Koordination

Wir koordinieren die Abläufe zwischen Arzt, Kasse und Patient – damit Sie sich um nichts kümmern müssen.

  • Genehmigung bei der Krankenkasse
  • Abstimmung mit dem Arzt
  • Vollständige Abrechnung

Häufige Fragen

Ihre Fragen zur Behandlungspflege

Wie beantrage ich Behandlungspflege?
Sprechen Sie zunächst Ihren Hausarzt oder Facharzt an und schildern Sie Ihre Situation. Der Arzt stellt bei Bedarf eine Verordnung für häusliche Krankenpflege aus (Muster 12). Anschließend kontaktieren Sie uns – wir übernehmen die Einreichung bei Ihrer Krankenkasse und klären alle weiteren Schritte.
Entstehen mir Kosten bei der Behandlungspflege?
In der Regel entstehen Ihnen keine Kosten. Die Behandlungspflege wird vollständig von der gesetzlichen Krankenkasse finanziert. Lediglich volljährige Versicherte zahlen eine gesetzliche Zuzahlung von 10 % der Kosten (max. 10 € pro Verordnung). Ob und in welcher Höhe eine Zuzahlung anfällt, hängt von Ihrem individuellen Befreiungsstatus ab.
Brauche ich einen Pflegegrad für Behandlungspflege?
Nein. Die Behandlungspflege nach § 37 SGB V ist ein eigenständiger Leistungsbereich der Krankenversicherung und unabhängig von einem Pflegegrad. Entscheidend ist allein die ärztliche Verordnung und die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse.
Wie schnell beginnt die Behandlungspflege nach der Verordnung?
In der Regel können wir innerhalb weniger Tage nach Eingang der Verordnung mit der Pflege beginnen. Wir kümmern uns schnellstmöglich um die Genehmigung durch Ihre Krankenkasse. In dringenden Fällen ist auch ein Beginn vor der endgültigen Genehmigung möglich.
Kann ich Behandlungspflege und Grundpflege kombinieren?
Ja, absolut. Viele unserer Patient*innen erhalten sowohl Behandlungspflege (SGB V) als auch Grundpflege (SGB XI) gleichzeitig. Die Leistungen werden getrennt über Krankenkasse und Pflegeversicherung abgerechnet. Wir koordinieren alles für Sie.

Behandlungspflege anfragen

Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich – und klären gemeinsam, welche Leistungen für Sie infrage kommen.

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