Häufige Fragen · Stand 2026
Ihre Fragen zur ambulanten Pflege –
klar und verständlich beantwortet
Pflegegrade, Kosten, Abrechnung, Leistungen – wir beantworten die 14 häufigsten Fragen rund um ambulante Pflege in Bad Honnef und Umgebung.
14 Fragen & Antworten · Aktuell für 2026
Diese Seite beantwortet die wichtigsten Fragen zu Pflegegraden, Ansprüchen, Kosten und unserem Pflegedienst in Bad Honnef. Alle Angaben entsprechen dem Stand Januar 2026 und wurden sorgfältig recherchiert. Bei individuellen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit persönlich zur Verfügung.
Pflegegrade & Ansprüche
Ab welchem Pflegegrad habe ich Anspruch auf ambulante Pflege?
Grundsätzlich haben Versicherte ab Pflegegrad 1 Anspruch auf bestimmte Leistungen der Pflegeversicherung – etwa auf einen Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich. Ab Pflegegrad 2 werden umfangreichere ambulante Pflegeleistungen wie Körperpflege, Mobilisation und hauswirtschaftliche Versorgung finanziert.
Die Leistungsbeträge steigen mit jedem Pflegegrad: Bei Pflegegrad 2 stehen Ihnen monatlich bis zu 724 Euro Pflegesachleistungen zu, bei Pflegegrad 3 bis zu 1.363 Euro, bei Pflegegrad 4 bis zu 1.693 Euro und bei Pflegegrad 5 bis zu 2.095 Euro (Stand 2026).
Für Behandlungspflege nach SGB V (z. B. Wundversorgung, Injektionen) benötigen Sie keinen Pflegegrad – hierfür ist eine ärztliche Verordnung ausreichend.
Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Den Pflegegrad beantragen Sie schriftlich oder telefonisch bei Ihrer Pflegekasse (das ist in der Regel der Pflegezweig Ihrer Krankenkasse). Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) mit einer Begutachtung bei Ihnen zu Hause.
Dabei wird anhand von sechs Lebensbereichen ermittelt, wie selbstständig Sie noch sind – Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen und soziale Teilhabe. Das Ergebnis entscheidet über den Pflegegrad 1 bis 5.
Tipp: Legen Sie bereits beim Antrag alle Arztbriefe und Befunde bereit. Wir unterstützen Sie gerne bei der Vorbereitung auf das Gutachtergespräch – rufen Sie uns an: 02224 / 901 997 0.
Was kostet ambulante Pflege bei Pflegegrad 2?
Bei Pflegegrad 2 übernimmt Ihre Pflegekasse bei ambulanter Pflege monatlich bis zu 724 Euro als Pflegesachleistung (Stand 2026). Das bedeutet: Wenn Sie einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst wie Pflegedienst Rheinhöhen beauftragen, wird dieser Betrag direkt mit Ihrer Pflegekasse abgerechnet.
Sie zahlen nur, was über diesen Betrag hinausgeht – den sogenannten Eigenanteil. Zusätzlich steht Ihnen der Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich zur Verfügung, zum Beispiel für Betreuungs- und Alltagshilfeleistungen.
Wie hoch Ihr persönlicher Eigenanteil ist, klären wir gerne im kostenlosen Erstgespräch – transparent und ohne versteckte Kosten.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen?
Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen oder ehrenamtlichen Helfern gepflegt werden. Das Geld wird direkt an den Pflegebedürftigen ausgezahlt und kann frei verwendet werden – häufig dient es dazu, pflegende Angehörige zu entlohnen. Bei Pflegegrad 2 beträgt das Pflegegeld 332 Euro monatlich (Stand 2026).
Pflegesachleistungen hingegen werden gezahlt, wenn ein professioneller, zugelassener Pflegedienst beauftragt wird. Die Pflegekasse rechnet dann direkt mit dem Pflegedienst ab. Der Vorteil: Sie erhalten professionelle Pflege durch ausgebildete Fachkräfte, und die Leistungsbeträge sind deutlich höher als beim Pflegegeld.
Kann ich Pflegegeld und Pflegesachleistungen gleichzeitig nutzen?
Ja – das ist möglich und in der Praxis sehr verbreitet. Das Modell nennt sich Kombinationsleistung. Wenn Sie nur einen Teil Ihres Pflegesachleistungsbudgets durch einen Pflegedienst ausschöpfen, erhalten Sie anteilig Pflegegeld.
Beispiel bei Pflegegrad 2: Nutzen Sie nur 50 % der 724 Euro Pflegesachleistungen (362 Euro), steht Ihnen die andere Hälfte als anteiliges Pflegegeld zur Verfügung – also 50 % von 332 Euro, d. h. 166 Euro. So können Sie professionelle Pflege und Unterstützung durch Angehörige sinnvoll kombinieren.
Unser Pflegedienst
In welchen Orten ist Pflegedienst Rheinhöhen tätig?
Pflegedienst Rheinhöhen GmbH versorgt Pflegebedürftige in Bad Honnef (NRW), der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach und der Verbandsgemeinde Asbach (beide Rheinland-Pfalz). Unser Büro befindet sich am Aegidiusplatz 7, 53604 Bad Honnef.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Wohnort in unserem Einzugsgebiet liegt, rufen Sie uns gerne an – wir klären das schnell und unkompliziert: 02224 / 901 997 0.
Wie schnell kann ich einen Pflegeplatz bei Ihnen bekommen?
Wir bemühen uns, zeitnah zu reagieren. Nachdem Sie uns kontaktiert haben, vereinbaren wir in der Regel innerhalb von ein bis drei Werktagen ein kostenloses Erstgespräch bei Ihnen zu Hause. Dringende Fälle – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt – behandeln wir bevorzugt.
Sobald alle Formalitäten (Pflegekasse, Verordnung) geklärt sind, kann die Pflege oft innerhalb weniger Tage beginnen. Zögern Sie nicht, uns anzurufen: 02224 / 901 997 0.
Was passiert beim kostenlosen Erstgespräch?
Das Erstgespräch findet bei Ihnen zu Hause statt – in vertrauter Umgebung, ohne Zeitdruck. Wir lernen Sie und Ihre Situation kennen: Welche Unterstützung brauchen Sie im Alltag? Welche Leistungen übernimmt Ihre Pflegekasse? Was sind Ihre persönlichen Wünsche und Gewohnheiten?
Gemeinsam besprechen wir, welche Pflegeleistungen sinnvoll sind, wie die Finanzierung aussieht und wie ein individueller Pflegeplan für Sie aussehen könnte. Das Gespräch ist unverbindlich und kostenlos – und verpflichtet Sie zu nichts.
Bieten Sie auch Pflege an Wochenenden und Feiertagen an?
Ja, selbstverständlich. Pflegebedarf macht keinen Halt vor Wochenenden oder Feiertagen – und wir auch nicht. Unser Team ist sieben Tage die Woche, 365 Tage im Jahr für Sie im Einsatz.
Auch unsere telefonische Erreichbarkeit ist rund um die Uhr gewährleistet: 02224 / 901 997 0. So können Sie und Ihre Angehörigen sicher sein, dass im Notfall immer jemand für Sie erreichbar ist.
Kann ich den Pflegedienst auch kurzfristig wechseln?
Ja, in der Regel ist ein Wechsel des Pflegedienstes jederzeit möglich. Es gibt keine gesetzliche Bindungsfrist. Prüfen Sie lediglich Ihren bestehenden Pflegevertrag auf Kündigungsfristen – diese betragen häufig zwei bis vier Wochen.
Wir unterstützen Sie gerne beim Wechsel zu uns: Wir übernehmen die Kommunikation mit Ihrer Pflegekasse und sorgen dafür, dass der Übergang reibungslos verläuft.
Leistungen & Abrechnung
Was ist der Unterschied zwischen Grundpflege und Behandlungspflege?
Grundpflege (auch Körperpflege oder häusliche Pflegehilfe) umfasst alle Tätigkeiten, die der Unterstützung im Alltag dienen: Waschen, An- und Auskleiden, Hilfe beim Essen, Mobilisation, Lagerung und hauswirtschaftliche Hilfen. Sie wird über die Pflegekasse nach SGB XI finanziert und setzt einen anerkannten Pflegegrad voraus.
Behandlungspflege dagegen umfasst medizinische Maßnahmen, die von einem Arzt verordnet werden: Wundversorgung, Injektionen (z. B. Insulin), Verbandswechsel, Katheterversorgung, Medikamentengabe und weitere ärztlich angeordnete Tätigkeiten. Sie wird über die Krankenkasse nach SGB V abgerechnet und setzt keine Pflegegradstufe voraus – nur eine ärztliche Verordnung.
Mehr dazu: Grundpflege im Überblick · Behandlungspflege im Überblick
Wie wird ambulante Pflege mit der Krankenkasse abgerechnet?
Die Abrechnung übernehmen wir vollständig für Sie – Sie müssen sich darum nicht kümmern. Für Behandlungspflege nach SGB V benötigen wir eine ärztliche Verordnung (Formular 12 bzw. 60 je nach Leistung), die Ihr Hausarzt oder Facharzt ausstellt.
Diese reichen wir bei Ihrer Krankenkasse ein und rechnen die erbrachten Leistungen direkt ab. Für Grundpflegeleistungen stellen wir die Abrechnung an Ihre Pflegekasse. In beiden Fällen bekommen Sie von uns eine transparente Aufstellung, was wir geleistet haben und was mit der Kasse abgerechnet wurde.
Was zahle ich selbst (Eigenanteil)?
Der Eigenanteil hängt von Ihrem Pflegegrad, dem Umfang der gebuchten Leistungen und Ihrem persönlichen Budget ab. Bei Pflegesachleistungen zahlen Sie den Teil selbst, der über den Leistungsbetrag Ihrer Pflegekasse hinausgeht.
Wenn Sie zum Beispiel bei Pflegegrad 2 genau die 724 Euro Sachleistungsbudget ausschöpfen, entstehen für Sie keine Kosten für die Grundpflege. Für bestimmte Leistungen wie Betreuungsangebote oder Alltagshilfen kann zusätzlich der Entlastungsbetrag (125 Euro/Monat) genutzt werden.
Wir besprechen im Erstgespräch offen und transparent, was auf Sie zukommt – ohne Überraschungen. Nutzen Sie auch unseren Pflegerechner für eine erste Einschätzung.
Übernimmt die Krankenkasse Behandlungspflege komplett?
In den meisten Fällen ja: Häusliche Krankenpflege (Behandlungspflege nach § 37 SGB V) wird von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, wenn ein Arzt sie verordnet und die medizinische Notwendigkeit bescheinigt.
Gesetzlich Versicherte zahlen lediglich eine gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro pro Tag, höchstens 28 Euro pro Quartal – und diese entfällt, wenn die Zuzahlungsbefreiungsgrenze bereits erreicht ist. Privatversicherte sollten ihre Vertragsbedingungen prüfen.
Wichtig: Behandlungspflege wird nicht aus dem Pflegesachleistungsbudget finanziert – das ist ein separater Leistungsanspruch gegenüber der Krankenkasse.
Haben Sie weitere Fragen?
Rufen Sie uns einfach an – kein Warteschleifenchaos, keine Formularschlacht. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und helfen Ihnen, den richtigen Weg zu finden.