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nach SGB XI · Pflegeversicherung übernimmt die Kosten

Grundpflege & Körperpflege –
Würdevoll gepflegt zu Hause

Wir unterstützen Sie einfühlsam und respektvoll bei den täglichen Verrichtungen – damit Sie so selbstbestimmt wie möglich in Ihrer vertrauten Umgebung leben können. Die Kosten übernimmt je nach Pflegegrad Ihre Pflegeversicherung.

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Grundlagen

Was ist Grundpflege?

Die Grundpflege – offiziell auch körperbezogene Pflegemaßnahmen genannt – umfasst alle pflegerischen Tätigkeiten, die Menschen mit Einschränkungen bei der Bewältigung des Alltags benötigen. Sie ist im § 36 SGB XI geregelt.

Dazu gehören Körperhygiene, An- und Auskleiden, Mobilisation sowie die Hilfe bei der Ernährung. Ziel ist es, die Selbstständigkeit zu erhalten und zu fördern – und gleichzeitig die pflegenden Angehörigen zu entlasten.

Wichtig: Die Grundpflege wird je nach Pflegegrad von der gesetzlichen Pflegeversicherung finanziert. Ab Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf ambulante Sachleistungen.

Unser Versprechen: Würde & Respekt

Wir begegnen jedem Menschen mit größtem Respekt und wahren stets die Privatsphäre. Grundpflege bedeutet für uns nicht nur Körperpflege – sondern echte menschliche Zuwendung.

Die Pflegegrade im Überblick

1

Pflegegrad 1 – Geringe Beeinträchtigung

Eingeschränkte Alltagskompetenz. Anspruch auf Beratung & Entlastungsleistungen.

2

Pflegegrad 2 – Erhebliche Beeinträchtigung

Ab hier: Anspruch auf ambulante Sachleistungen bis 796 € / Monat.

3

Pflegegrad 3 – Schwere Beeinträchtigung

Ambulante Sachleistungen bis 1.497 € / Monat.

4

Pflegegrad 4 – Schwerste Beeinträchtigung

Ambulante Sachleistungen bis 1.859 € / Monat.

5

Pflegegrad 5 – Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen

Ambulante Sachleistungen bis 2.299 € / Monat.

* Beträge gültig ab 01.01.2025 gemäß SGB XI (Stand 2026, keine Dynamisierung). Kein Pflegegrad? Wir helfen Ihnen beim Antrag.

Was wir für Sie tun

Unsere Grundpflegeleistungen

Alle Leistungen werden einfühlsam, respektvoll und individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt – von unserem erfahrenen Pflegeteam.

Körperhygiene

Einfühlsame Unterstützung bei der täglichen Körperpflege – würdevoll und auf Ihre Wünsche abgestimmt.

  • Ganzkörperwäsche am Bett
  • Waschen am Waschbecken
  • Duschen & Baden mit Hilfe
  • Mund-, Zahn- & Hautpflege

An- & Auskleiden

Unterstützung beim Kleiden – so selbstständig wie möglich, so hilfreich wie nötig.

  • An- & Ausziehen der Kleidung
  • Anlegen medizinischer Hilfsmittel
  • Kompressionsstrümpfe (Grundpflege)

Mobilisation

Aktivierende Unterstützung beim Aufstehen, Gehen und Hinsetzen – zur Erhaltung der Selbstständigkeit.

  • Transfer Bett – Rollstuhl – Sessel
  • Gangtraining & Laufhilfe
  • Immobilitätsprophylaxe

Lagerung & Betten

Regelmäßige Umlagerung zur Dekubitusprophylaxe – schützend und entlastend.

  • Fachgerechte Umlagerung
  • Betten frisch beziehen
  • Hautbeurteilung & Pflege

Ausscheidung & Intimpflege

Diskrete und würdevolle Unterstützung – mit größtem Respekt für Ihre Privatsphäre.

  • Hilfe beim Toilettengang
  • Inkontinenzversorgung
  • Intimpflege nach Bedarf

Beratung & Angehörigenunterstützung

Wir entlasten pflegende Angehörige und beraten Sie zu allen Fragen rund um die häusliche Pflege.

  • Beratungsbesuche nach §37 Abs. 3
  • Hilfe beim Pflegegradantrag
  • Kassenabrechnung übernehmen wir

Häufige Fragen

Ihre Fragen zur Grundpflege

Ab welchem Pflegegrad habe ich Anspruch auf Grundpflege?
Ab Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf ambulante Pflegesachleistungen nach SGB XI. Mit Pflegegrad 1 erhalten Sie Entlastungsleistungen (bis 125 € monatlich). Haben Sie noch keinen Pflegegrad, helfen wir Ihnen gerne beim Antrag beim MDK.
Muss ich Kosten für die Grundpflege selbst tragen?
Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten bis zum jeweiligen Höchstbetrag Ihres Pflegegrades (z.B. 796 €/Monat bei PG 2). Übersteigen die vereinbarten Leistungen diesen Betrag, wird der Restbetrag privat gezahlt. In der Beratung klären wir transparent, was Ihre Kasse übernimmt.
Kann ich Grundpflege und Behandlungspflege gleichzeitig erhalten?
Ja – das ist möglich und in der Praxis sehr häufig. Grundpflege (SGB XI) und Behandlungspflege (SGB V) werden separat über Pflegeversicherung und Krankenkasse abgerechnet. Unser Team kümmert sich um die vollständige Koordination und Abrechnung.
Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Den Pflegegrad beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse (in der Regel bei Ihrer Krankenkasse). Ein Gutachter des MDK (Medizinischer Dienst) oder MEDICPROOF kommt dann zu Ihnen nach Hause und bewertet die Selbstständigkeit in verschiedenen Lebensbereichen. Wir begleiten und beraten Sie gerne bei diesem Prozess.
Kann ich meine Besuche selbst einteilen?
Ja. Wir richten uns nach Ihren Wunschzeiten. Gemeinsam legen wir fest, wann und wie oft wir zu Ihnen kommen. Morgenpflege, Abendpflege oder mehrmals täglich – wir stimmen den Pflegeplan individuell auf Ihren Alltag ab.

Grundpflege anfragen

Wir kommen zu Ihnen nach Hause, beraten Sie kostenlos und erstellen gemeinsam einen individuellen Pflegeplan.

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