Ratgeber · Stand 2026 · Kostenlos

Pflegegrad beantragen – so funktioniert es Schritt für Schritt

Wir erklären Ihnen, wie Sie den Antrag stellen, was beim MDK-Besuch erwartet wird – und helfen Ihnen dabei, den richtigen Pflegegrad zu erhalten.

Grundlagen

Was ist ein Pflegegrad?

Seit 2017 gilt in Deutschland das Begutachtungsassessment (NBA). Statt einfacher Pflegestufen wird nun in fünf Pflegegraden gemessen, wie selbstständig eine Person ihren Alltag gestalten kann. Ein geschulter Gutachter des Medizinischen Dienstes (MDK) oder des privaten Dienstes MEDICPROOF bewertet dazu sechs Lebensbereiche – je nach Beeinträchtigung werden Punkte vergeben, die den Pflegegrad bestimmen.

Mobilität

Körperliche Beweglichkeit, Treppensteigen, Fortbewegung im Haus

Kognition & Kommunikation

Gedächtnis, Orientierung, Entscheidungsfähigkeit, Verständigung

Verhaltensweisen & Psyche

Psychische Problemlagen, Ängste, herausforderndes Verhalten

Selbstversorgung

Körperpflege, An- und Auskleiden, Essen und Trinken, Ausscheidungen

Krankheitsbedingte Anforderungen

Medikamente, Verbände, Arztbesuche, Therapiemaßnahmen

Alltagsleben & soziale Kontakte

Tagesstruktur, Freizeitgestaltung, soziale Teilhabe

Leistungsbeträge 2026

Die 5 Pflegegrade im Überblick

Je nach Punktzahl bei der MDK-Begutachtung wird ein Pflegegrad festgestellt. Dieser bestimmt, welche Leistungen die Pflegeversicherung übernimmt.

1
Pflegegrad

Punktzahl

0 – 12,5 Punkte

Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Entlastungsbetrag

131 €

Kein Pflegegeld & keine Sachleistungen

2
Pflegegrad

Punktzahl

12,5 – 27 Punkte

Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Sachleistungen

796 €

Pflegegeld

347 €

Häufig
3
Pflegegrad

Punktzahl

27 – 47,5 Punkte

Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Sachleistungen

1.497 €

Pflegegeld

599 €

4
Pflegegrad

Punktzahl

47,5 – 70 Punkte

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Sachleistungen

1.859 €

Pflegegeld

800 €

5
Pflegegrad

Punktzahl

70 – 100 Punkte

Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen

Sachleistungen

2.299 €

Pflegegeld

990 €

Alle Beträge sind Monatswerte. Stand: 2026, gültig ab 01.01.2025. Eine Dynamisierung der Leistungsbeträge ist für 2026 nicht vorgesehen. Sachleistungen werden direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet.

Schritt für Schritt

In 5 Schritten zum Pflegegrad

Der Weg zum Pflegegrad ist geregelt und planbar. Mit der richtigen Vorbereitung kommen Sie sicher zum passenden Ergebnis.

Antrag stellen

Formlos oder per Formular schriftlich oder mündlich bei der Pflegekasse. Der Antrag aktiviert den Anspruch ab dem Eingangsdatum.

Termin abwarten

Die Pflegekasse beauftragt MDK oder MEDICPROOF. Sie erhalten eine schriftliche Ankündigung des Begutachtungstermins.

Begutachtung

Der Gutachter kommt zu Ihnen nach Hause. Das Gespräch dauert 45 bis 90 Minuten. Alle sechs Lebensbereiche werden bewertet.

Bescheid abwarten

MDK erstellt das Gutachten, die Pflegekasse erlässt den Bescheid. In der Regel dauert das 4 bis 5 Wochen nach der Begutachtung.

Leistungen nutzen

Ab sofort können Leistungen abgerufen werden. Bei Ablehnung: innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen.

Wichtige Tipps für den MDK-Besuch

Viele Menschen bekommen beim Gutachtertermin einen zu niedrigen Pflegegrad, weil sie ihren Alltag zu positiv darstellen. Mit der richtigen Vorbereitung vermeiden Sie das.

  • Den schlechtesten Tag beschreiben, nicht den besten

    Schildern Sie ehrlich, was an schlechten Tagen nicht mehr geht – nicht, was Sie gelegentlich noch schaffen.

  • Alle Hilfsmittel sichtbar bereithalten

    Rollator, Rollstuhl, Pflegebett, Inkontinenzmaterial und alle weiteren Hilfsmittel sollten beim Besuch sichtbar und greifbar sein.

  • Pflegeperson sollte anwesend sein

    Eine vertraute Person kann wichtige Informationen ergänzen und sicherstellen, dass alle relevanten Einschränkungen erwähnt werden.

  • Vorher ein Pflegetagebuch führen

    Notieren Sie zwei bis vier Wochen lang, welche Tätigkeiten täglich Hilfe erfordern und wie viel Zeit das in Anspruch nimmt.

  • Arztbriefe & Diagnosen bereitlegen

    Alle aktuellen Befundberichte, Entlassbriefe aus dem Krankenhaus, Diagnosen und Medikamentenlisten sollten beim Besuch vorliegen.

  • Widerspruch ist jederzeit möglich

    Bei einem zu niedrigen oder abgelehnten Pflegegrad haben Sie vier Wochen Zeit, schriftlich Widerspruch einzulegen. Lassen Sie sich dabei beraten.

Wir begleiten Sie beim Pflegegradantrag

Pflegedienst Rheinhöhen begleitet Sie beim Pflegegradantrag – kostenlos und unverbindlich.

Wir kennen die häufigen Stolperstellen und helfen Ihnen, den Pflegegrad zu erhalten, der Ihrem tatsächlichen Bedarf entspricht. In Bad Honnef, Waldbreitbach und Asbach.

Jetzt anrufen: 02224 / 901 997 0

Montag bis Sonntag erreichbar · Kostenlos & unverbindlich

Häufige Fragen

FAQ zu Pflegegrad & Antrag

Gesetzlich ist die Pflegekasse verpflichtet, innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang einen Bescheid zu erteilen. In der Praxis dauert es häufig 4 bis 6 Wochen, je nach Auslastung des MDK in Ihrer Region. Bei einem Krankenhausaufenthalt oder wenn Kurzzeitpflege unmittelbar notwendig ist, gilt eine verkürzte Frist von einer Woche – in diesem Fall sollten Sie die Pflegekasse ausdrücklich auf die besondere Dringlichkeit hinweisen.

Sie können innerhalb von vier Wochen nach Zustellung des Bescheids schriftlich Widerspruch bei der Pflegekasse einlegen. Ein Widerspruch lohnt sich häufig – insbesondere wenn der tatsächliche Pflegebedarf gut dokumentiert ist oder beim Gutachtergespräch nicht vollständig zur Sprache kam. Bitten Sie uns um Unterstützung: Pflegedienst Rheinhöhen hilft Ihnen dabei, den Widerspruch vorzubereiten und zu begründen – kostenlos und unverbindlich.

Ja, unter bestimmten Umständen ist eine rückwirkende Anerkennung möglich. Maßgeblich ist grundsätzlich das Datum der Antragstellung, nicht das Datum der Begutachtung. Wenn Sie den Antrag frühzeitig stellen, erhalten Sie Leistungen ab dem Monat der Antragstellung – auch wenn der Bescheid erst Wochen später zugestellt wird. Stellen Sie den Antrag deshalb immer so früh wie möglich, sobald sich ein erheblicher Pflegebedarf abzeichnet.

Eine Höherstufung ist sinnvoll, wenn sich der Pflegebedarf dauerhaft und erheblich verschlechtert hat. Konkrete Anlässe sind unter anderem: eine neue schwerwiegende Erkrankung, ein Krankenhausaufenthalt mit dauerhaften Folgen, die Zunahme von Demenz-Symptomen oder der Wegfall einer Pflegeperson. Es gibt keine Sperrfrist für einen erneuten Antrag auf Neubegutachtung. Auch Ihr Pflegedienst kann eine Neubegutachtung anregen und Sie dabei begleiten.

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