Punktzahl
0 – 12,5 Punkte
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Entlastungsbetrag
131 €
Kein Pflegegeld & keine Sachleistungen
Wir erklären Ihnen, wie Sie den Antrag stellen, was beim MDK-Besuch erwartet wird – und helfen Ihnen dabei, den richtigen Pflegegrad zu erhalten.
Seit 2017 gilt in Deutschland das Begutachtungsassessment (NBA). Statt einfacher Pflegestufen wird nun in fünf Pflegegraden gemessen, wie selbstständig eine Person ihren Alltag gestalten kann. Ein geschulter Gutachter des Medizinischen Dienstes (MDK) oder des privaten Dienstes MEDICPROOF bewertet dazu sechs Lebensbereiche – je nach Beeinträchtigung werden Punkte vergeben, die den Pflegegrad bestimmen.
Körperliche Beweglichkeit, Treppensteigen, Fortbewegung im Haus
Gedächtnis, Orientierung, Entscheidungsfähigkeit, Verständigung
Psychische Problemlagen, Ängste, herausforderndes Verhalten
Körperpflege, An- und Auskleiden, Essen und Trinken, Ausscheidungen
Medikamente, Verbände, Arztbesuche, Therapiemaßnahmen
Tagesstruktur, Freizeitgestaltung, soziale Teilhabe
Je nach Punktzahl bei der MDK-Begutachtung wird ein Pflegegrad festgestellt. Dieser bestimmt, welche Leistungen die Pflegeversicherung übernimmt.
Punktzahl
0 – 12,5 Punkte
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Entlastungsbetrag
131 €
Kein Pflegegeld & keine Sachleistungen
Punktzahl
12,5 – 27 Punkte
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Sachleistungen
796 €
Pflegegeld
347 €
Punktzahl
27 – 47,5 Punkte
Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Sachleistungen
1.497 €
Pflegegeld
599 €
Punktzahl
47,5 – 70 Punkte
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Sachleistungen
1.859 €
Pflegegeld
800 €
Punktzahl
70 – 100 Punkte
Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen
Sachleistungen
2.299 €
Pflegegeld
990 €
Alle Beträge sind Monatswerte. Stand: 2026, gültig ab 01.01.2025. Eine Dynamisierung der Leistungsbeträge ist für 2026 nicht vorgesehen. Sachleistungen werden direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet.
Der Weg zum Pflegegrad ist geregelt und planbar. Mit der richtigen Vorbereitung kommen Sie sicher zum passenden Ergebnis.
Formlos oder per Formular schriftlich oder mündlich bei der Pflegekasse. Der Antrag aktiviert den Anspruch ab dem Eingangsdatum.
Die Pflegekasse beauftragt MDK oder MEDICPROOF. Sie erhalten eine schriftliche Ankündigung des Begutachtungstermins.
Der Gutachter kommt zu Ihnen nach Hause. Das Gespräch dauert 45 bis 90 Minuten. Alle sechs Lebensbereiche werden bewertet.
MDK erstellt das Gutachten, die Pflegekasse erlässt den Bescheid. In der Regel dauert das 4 bis 5 Wochen nach der Begutachtung.
Ab sofort können Leistungen abgerufen werden. Bei Ablehnung: innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen.
Viele Menschen bekommen beim Gutachtertermin einen zu niedrigen Pflegegrad, weil sie ihren Alltag zu positiv darstellen. Mit der richtigen Vorbereitung vermeiden Sie das.
Den schlechtesten Tag beschreiben, nicht den besten
Schildern Sie ehrlich, was an schlechten Tagen nicht mehr geht – nicht, was Sie gelegentlich noch schaffen.
Alle Hilfsmittel sichtbar bereithalten
Rollator, Rollstuhl, Pflegebett, Inkontinenzmaterial und alle weiteren Hilfsmittel sollten beim Besuch sichtbar und greifbar sein.
Pflegeperson sollte anwesend sein
Eine vertraute Person kann wichtige Informationen ergänzen und sicherstellen, dass alle relevanten Einschränkungen erwähnt werden.
Vorher ein Pflegetagebuch führen
Notieren Sie zwei bis vier Wochen lang, welche Tätigkeiten täglich Hilfe erfordern und wie viel Zeit das in Anspruch nimmt.
Arztbriefe & Diagnosen bereitlegen
Alle aktuellen Befundberichte, Entlassbriefe aus dem Krankenhaus, Diagnosen und Medikamentenlisten sollten beim Besuch vorliegen.
Widerspruch ist jederzeit möglich
Bei einem zu niedrigen oder abgelehnten Pflegegrad haben Sie vier Wochen Zeit, schriftlich Widerspruch einzulegen. Lassen Sie sich dabei beraten.
Pflegedienst Rheinhöhen begleitet Sie beim Pflegegradantrag – kostenlos und unverbindlich.
Wir kennen die häufigen Stolperstellen und helfen Ihnen, den Pflegegrad zu erhalten, der Ihrem tatsächlichen Bedarf entspricht. In Bad Honnef, Waldbreitbach und Asbach.
Jetzt anrufen: 02224 / 901 997 0Montag bis Sonntag erreichbar · Kostenlos & unverbindlich
Gesetzlich ist die Pflegekasse verpflichtet, innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang einen Bescheid zu erteilen. In der Praxis dauert es häufig 4 bis 6 Wochen, je nach Auslastung des MDK in Ihrer Region. Bei einem Krankenhausaufenthalt oder wenn Kurzzeitpflege unmittelbar notwendig ist, gilt eine verkürzte Frist von einer Woche – in diesem Fall sollten Sie die Pflegekasse ausdrücklich auf die besondere Dringlichkeit hinweisen.
Sie können innerhalb von vier Wochen nach Zustellung des Bescheids schriftlich Widerspruch bei der Pflegekasse einlegen. Ein Widerspruch lohnt sich häufig – insbesondere wenn der tatsächliche Pflegebedarf gut dokumentiert ist oder beim Gutachtergespräch nicht vollständig zur Sprache kam. Bitten Sie uns um Unterstützung: Pflegedienst Rheinhöhen hilft Ihnen dabei, den Widerspruch vorzubereiten und zu begründen – kostenlos und unverbindlich.
Ja, unter bestimmten Umständen ist eine rückwirkende Anerkennung möglich. Maßgeblich ist grundsätzlich das Datum der Antragstellung, nicht das Datum der Begutachtung. Wenn Sie den Antrag frühzeitig stellen, erhalten Sie Leistungen ab dem Monat der Antragstellung – auch wenn der Bescheid erst Wochen später zugestellt wird. Stellen Sie den Antrag deshalb immer so früh wie möglich, sobald sich ein erheblicher Pflegebedarf abzeichnet.
Eine Höherstufung ist sinnvoll, wenn sich der Pflegebedarf dauerhaft und erheblich verschlechtert hat. Konkrete Anlässe sind unter anderem: eine neue schwerwiegende Erkrankung, ein Krankenhausaufenthalt mit dauerhaften Folgen, die Zunahme von Demenz-Symptomen oder der Wegfall einer Pflegeperson. Es gibt keine Sperrfrist für einen erneuten Antrag auf Neubegutachtung. Auch Ihr Pflegedienst kann eine Neubegutachtung anregen und Sie dabei begleiten.
Alle Leistungen von Pflegedienst Rheinhöhen auf einen Blick
Körperpflege, Mobilität und Alltagsbegleitung durch unser Pflegeteam.
Medizinische Pflege auf ärztliche Anordnung, von der Krankenkasse finanziert.
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