Was kostet ambulante Pflege –
und was zahlt die Kasse?
Wählen Sie Ihren Pflegegrad und die gewünschten Leistungen. Wir zeigen Ihnen sofort Kassenanteil, Eigenanteil und Ihr anteiliges Pflegegeld.
Welchen Pflegegrad haben Sie?
Sachleistungsbudget (§ 36)
796 € / Monat
Pflegegeld bei reiner Pflege durch Angehörige (§ 37)
347 € / Monat
Pflegegrad 1 hat keinen Anspruch auf Sachleistungen. Ihnen steht ein Entlastungsbetrag von 131 €/Monat zu, z.B. für Alltagsbegleitung oder Haushaltshilfe. Pflegegeld gibt es bei PG 1 nicht.
Welche Leistungen benötigen Sie?
Wählen Sie die Leistungen und stellen Sie die gewünschte Häufigkeit pro Woche ein.
Grundpflege (SGB XI)
Kleine Grundpflege LK 21
Waschen, An-/Auskleiden, Ausscheidungen
20,49 €
/ Einsatz
Kleine Grundpflege + Lagerung LK 25
Wie oben, zusätzlich Lagern & Betten
24,71 €
/ Einsatz
Große Grundpflege LK 19
Ganzwaschung, An-/Auskleiden, Nahrungsaufnahme
31,79 €
/ Einsatz
Große Grundpflege + Lagerung LK 23
Wie oben, zusätzlich Lagern & Betten
36,76 €
/ Einsatz
Große Grundpflege + Lagerung + Nahrungshilfe LK 24
Umfassende Versorgung inkl. Hilfe beim Essen
52,29 €
/ Einsatz
Weitere Leistungen
Hauswirtschaftliche Versorgung LK 22
Einkaufen, Kochen, Reinigung der Wohnung
51,74 €
/ Einsatz
Mobilisation LK 8
Aufstehen, Transfers, Gehen unterstützen
12,73 €
/ Einsatz
Hausbesuchspauschale (5,79 € / Einsatz) wird automatisch einberechnet.
Ihre Hochrechnung
Wählen Sie oben mindestens eine Leistung aus.
Ihr monatlicher Entlastungsbetrag (PG 1)
131 €
z.B. für Betreuung, Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung
Sie zahlen 0 € Eigenanteil – bis zum Budgetlimit. Kein Pflegegeld bei PG 1.
Geschätzte
Gesamtkosten
–
/ Monat
Pflegekasse
übernimmt
–
/ Monat
Ihr
Eigenanteil
–
/ Monat
–
Pflegegeld (Kombinationsleistung § 38 SGB XI)
Anteiliges Pflegegeld zusätzlich
–
/ Monat
Ihr tatsächlicher Netto-Aufwand
–
/ Monat
–
Behandlungspflege (SGB V) kommt noch dazu: Medikamente stellen, Injektionen, Wundversorgung – zahlt Ihre Krankenkasse zu 100 %, unabhängig vom Pflegegrad und ohne Anrechnung auf dieses Budget.
Hinweis: Diese Berechnung ist eine unverbindliche Orientierungshilfe auf Basis der offiziellen Leistungskomplexe und Sachleistungsbeträge 2026 (§ 36 SGB XI). Die tatsächlichen Kosten hängen vom individuellen Pflegeplan und dem vereinbarten Leistungsumfang ab. Es handelt sich ausdrücklich um keinen verbindlichen Kostenvoranschlag. Ein konkretes Angebot erhalten Sie in einem kostenlosen Erstgespräch.
Kostenlosen Beratungstermin vereinbaren
Wir kommen zu Ihnen nach Hause, schauen uns die Situation gemeinsam an und erstellen einen individuellen Pflegeplan – kostenlos und unverbindlich.